Praxisinfos

Praxis Schiffdorf
Pleschenstr. 16
27619 Schiffdorf
Tel. (04706) 93 25 0
Fax. (04706) 93 25 20

Termine nach Vereinbarung!

Praxis Neumarkt
Grashoffstraße 7
27570 Bremerhaven
Tel. (0471) 98 18 70 15
Fax. (0471) 98 18 70 16

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Aktuelles

Wir trauern um


Dr. med. vet. Hans-Jürgen Tienken
* 4. März 1953 † 27. April 2023


Durch seinen Tod verlieren wir einen geschätzten Kollegen,
einen guten Ratgeber, einen Mentor und einen Freund.
Für die Tierarztpraxis Schiffdorf war er unverzichtbar.
Wir nehmen in großer Dankbarkeit Abschied
und werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.


Kolleginnen, Kollegen,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Tierarztpraxis Schiffdorf


Schiffdorf, Mai 2023

Tierärztliche Hausapothekenverordnung
§12 Abgabe der Arzneimittel an Tierhalter durch Tierärzte:
(1) Arzneimittel, die (...) apothekenpflichtig sind, dürfen von
Tierärzten an Tierhalter nur im Rahmen einer
ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren (...) abgegeben
werden.
(2) Eine Behandlung im Sinne des Absatz 1 schließt
insbesondere ein, dass nach den Regeln der tierärztlichen
Wissenschaft 1. die Tiere oder der Tierbestand in
angemessenem Umfang untersucht worden sind.

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

Was bedeutet das für Sie?

Wir dürfen Ihnen laut Gesetz nur apothekenpflichtige Tierarzneimittel aushändigen, wenn Ihr Tier Patient in unserer Praxis ist.

Sofern die letzte tierärztliche Untersuchung nicht länger als ein Jahr her ist, können Sie prophylaktische Medikamente wie zum Beispiel Wurmkuren und Floh-/Zeckenmittel ohne erneute Vorstellung des Tieres erhalten.


Dauermedikamente bzw. Wiederholungsrezept:

Bei Verschreibung oder Abgabe von Medikamenten, die auf Grund einer chronischen Erkrankung dauerhaft verabreicht werden müssen, sind zum Wohle Ihres Tieres Nachuntersuchungen dringend erforderlich.

Sollten wir es nicht anders mit Ihnen vereinbart haben, können Sie sich ein Jahr lang Medikamente bzw. Rezepte zur Behandlung dieser Erkrankung abholen, ohne ihr Tier erneut vorzustellen. Spätestens ein Jahr nach der Verschreibung der Medikamente bitten wir Sie um eine erneute Vorstellung Ihres Tieres. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin."


§12 Abgabe der Arzneimittel an Tierhalter durch Tierärzte:
(1) Arzneimittel, die (...) apothekenpflichtig sind, dürfen von
Tierärzten an Tierhalter nur im Rahmen einer
ordnungsgemäßen Behandlung von Tieren (...) abgegeben
werden.
(2) Eine Behandlung im Sinne des Absatz 1 schließt
insbesondere ein, dass nach den Regeln der tierärztlichen
Wissenschaft 1. die Tiere oder der Tierbestand in
angemessenem Umfang untersucht worden sind.

GOT-Novelle tritt am 22. November 2022 in Kraft

BTK Berlin (30.08.2022)

Am 22. August wurde die Novelle der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neue Verordnung ist vom 22. November 2022 an gültig. Erstmals seit 1999 wurde die Gebührenordnung umfassend geändert, u. a. um zu gewährleisten, dass sich darin auch neuere medizinische Verfahren (z. B. Computertomografie) wiederfinden. „Die Anpassung der Gebührenordnung war längst überfällig, um sicherzustellen, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt werden kann. Nur so kann eine flächendeckende Versorgung der Tiere gewährleistet werden“, erläutert der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK) Dr. Uwe Tiedemann.

Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt Tierhalter:innen vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen Tierärzt:innen soll über die Leistung und nicht über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzt:innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter:innen z. B. durch Investitionen nachkommen können. Das sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter:innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis hinsichtlich der tierärztlichen Leistungen. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie tierische Erzeugnisse.

Interessant zu wissen: Laut Paragraph 5 der neuen GOT ist „eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig“. Jede Praxis muss der GOT also folgen.

Ab dem 22.11.2022 sind alle Tierärztinnen und Tierärzte verpflichtet nach der neuen GOT abzurechnen. Über den Behandlungssatz versuchen wir aber dennoch weiterhin, unsere Preise so fair und moderat wie möglich zu gestalten.

Ihr TEAM der Tierarztpraxis Schiffdorf und der Praxis am Neumarkt.

Werden Sie Teil unseres Teams!


Als Gemischtpraxis ist dieses bunt, aufgeschlossen, lustig und vielseitig
interessiert!
Außerdem professionell und arbeitet auf hohem Niveau!
Zurzeit bieten wir eine Anstellung für eine Tierärztin (m/w/d) in unserer Kleintierabteilung,
die mit sehr guter technischer Ausstattung und Know How nicht hinter einer Klinik
zurückstecken muss. Nur die Notdienste sind deutlich weniger....
Dafür gibt es ein angemessenes Gehalt, jede Stunde wird bezahlt oder ausgeglichen
und auch der Urlaub ist überdurchschnittlich. Wir fördern individuelle Fortbildungen und
nebenbei gibt es auch ein kostenfreies Sportangebot!
Sollten Sie also nicht auf HH, M oder Berlin fixiert sein, sondern können mit der Nordsee
etwas anfangen, dann bewerben Sie sich gerne!


E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Pferdetierarzt (m/w/d) gesucht!


Da einer unserer Kollegen zum Ende des Jahres in den wohlverdienten Ruhestand geht,
suchen wir zum Sommer/Herbst einen/-e Pferdetierarzt/-tierärztin, gerne für eine
langfristige Zusammenarbeit.
Unsere Praxis ist interessant für alle, die Lust auf gute Pferdemedizin haben und gerne in
einem vielseitigen Team arbeiten – neben der Pferdepraxis haben wir eine Rinder- und
Kleintierabteilung und nicht selten gibt es interessante und lustige Kooperationen!
Neben einer alteingesessenen Fahrpraxis haben wir für die Pferde eine stationäre Einheit
mit OP-Bereich, so dass die Stelle auch für chirurgisch interessierte Kollegen/-innen
interessant ist.
Freuen würden wir uns über Erfahrungen in diesem Bereich, sowie über Interesse an
Orthopädie, Gynäkologie und der Zahnheilkunde.
Motivierte und engagierte Berufseinsteiger/-innen sind aber ebenso willkommen!
Eine Weiterbildungsermächtigung zum FTA für Pferde ist vorhanden.
Wir arbeiten gerne im Team, sind offen für Neues und freuen uns über Kollegen/-innen mit
Freude am Beruf und Lust auf Weiterentwicklung und Fortbildung!
Bewerbungen bitte an:


Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Corona-Bild
Liebe Kundinnen und Kunden,
Zwei Jahre sind wir fast verschont geblieben- jetzt hat es leider doch einige Mitarbeiter/-innen erwischt 😷
Wir bitten daher um Verständnis, wenn die Terminvergabe eingeschränkt ist- Notfälle werden selbstverständlich bevorzugt behandelt.
Bitte melden Sie sich aber auch dann wie immer telefonisch an und geben Sie den Kolleginnen am Telefon ein wenig Zeit, um etwas für Sie und Ihre Tiere zu organisieren. Vielen Dank, und bleiben Sie gesund!

Liebe Pferdekund/innen,

in den letzten Monaten wurde uns immer mal wieder berichtet, dass es für Pferdebesitzer/innen zunehmend schwierig geworden ist, im Notfall einen Tierarzt/ eine Tierärztin zur Behandlung ihrer Pferde zu finden. Die Tierarztpraxis Schiffdorf ist weiterhin 365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar!

Damit die Versorgung weiterhin zuverlässig gewährleistet ist, freuen wir uns, dass wir in Zukunft mit dem Kollegen Hans-Jürgen Terhaar zusammen arbeiten und uns im Notdienst an den Wochenenden gegenseitig unterstützen und vertreten.

Ihr Team der Tierarztpraxis Schiffdorf

Liebe Patientenbesitzer /- innen,

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass zu Ihrem und unserem Schutz weiterhin eine FFP2 Maskenpflicht beim Betreten der Praxis besteht. Gerne darf 1 Begleitperson unter Einhaltung der geltenden Abstandsregeln mit in die Behandlung.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis!

Ihr Team der Tierarztpraxis Schiffdorf und Praxis am Neumarkt.

Liebe Kundinnen und Kunden unserer Kleintierpraxis,

aufgrund des erhöhten Aufkommens an Notfallpatienten in Folge der Klinikschließungen sind wir leider gezwungen, ab 01.August unsere Sprechstunde am Samstag Vormittag auf eine Notfallsprechstunde unzustellen.

Leider müssen wir in diesem Fall nach der Tierärztlichen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) eine Notdienstgebühr von 50,- erheben um gesetzeskonform abrechnen zu können.

Wir bitten Sie dafür unbedingt um eine telefonische Voranmeldung, damit wir auch weiterhin für Sie und Ihre Vierbeiner da sein können!

Telefonisch erreichen Sie uns unter 04706-93250

Ihr Team der Tierarztpraxis Schiffdorf

Die GOT-Notdienstnovelle im Bundesgesetzblatt (BGBI Teil I Nr.6 v. 13.02.2020) tritt am 14.02.2020 in Kraft.

Für tierärztliche Leistungen, die außerhalb der regulären Sprechzeiten bei Nacht, an Wochenenden und Feiertagen erbracht werden, müssen jetzt eine Notdienstgebühr sowie mindestens der zweifache Gebührensatz berechnet werden.

Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, die Versorgung kranker Tiere im Notdienst sicherzustellen, denn eine Flächendeckende Notdienstversorgung von Tieren droht zu kollabieren.

Zum aktuellen Bundesgesetztblatt:https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s0158.pdf%27%5D__1581676764174

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